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   VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745   

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VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745 (https://dejure.org/2013,8196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745 (https://dejure.org/2013,8196)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. April 2013 - 22 ZB 12.1745 (https://dejure.org/2013,8196)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf behördliches Einschreiten wegen behaupteter Lärmimmissionen (hier: Geräuschimissionen von einer durch eine Druckerei betriebenen Rollenoffsetdruckmaschine)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO 1968, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG
    Reichweite des immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutzes | Nachbarschutz im Immissionsschutzrecht; Schutzwürdigkeit des klägerischen / nachbarlichen Anwesens in Abhängigkeit zur bestandskräftig genehmigten Nutzung und zur bauplanungsrechtlichen Gebietseinstufung ; ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 9 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO 1968, Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG
    Reichweite des immissionsschutzrechtlichen Nachbarschutzes | Nachbarschutz im Immissionsschutzrecht; Schutzwürdigkeit des klägerischen / nachbarlichen Anwesens in Abhängigkeit zur bestandskräftig genehmigten Nutzung und zur bauplanungsrechtlichen Gebietseinstufung ; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf behördliches Einschreiten wegen behaupteter Lärmimmissionen (hier: Geräuschimissionen von einer durch eine Druckerei betriebenen Rollenoffsetdruckmaschine)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG vom 8.12.2009 NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 18.87

    Verhältnis von Gaststättenerlaubnis und Baugenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Das Verwaltungsgericht kann seine Rechtsauffassung, dass die Baugenehmigung vom 27. September 1976 ausschließlich für die Errichtung und Nutzung eines Betriebsleiter- oder Betriebsinhaberwohnhauses, nicht aber für eine "allgemeine" Wohnnutzung erteilt worden ist, auf folgende Gründe stützen: Die (positive) bauaufsichtliche Genehmigung nach dem Bauordnungsrecht der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung regelt inhaltlich nicht nur, dass ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführt werden darf; vielmehr hat die Baugenehmigung neben diesem gestattenden Teil (Baufreigabe) die umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der ihm zugedachten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Inhalt, soweit sie für die baurechtliche Prüfung einschlägig sind (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 4 B 3/11 - BauR 2011, 1642; BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18.89 - BVerwGE 84, 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2008 - 8 A 929/07

    Umwandlung von Betriebswohnung im Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Gegen die Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, wonach das Baugeschäft, für das (nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts) die Betriebswohnung in dem streitgegenständlichen Haus genehmigt worden ist, seit etwa 15 Jahren nicht mehr existiert, dass der Betriebsinhaber in dem Wohnhaus schon seit 1982 nicht mehr gewohnt und auch das zuletzt dort eingerichtete Büro im Jahr 1988 aufgegeben hat (S. 8, 2. Absatz des Urteils), wenden sich die Kläger ebenso wenig wie gegen die hieraus vom Verwaltungsgericht unter Hinweis auf oberverwaltungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung gezogene rechtliche Schlussfolgerung, dass mit der endgültigen Aufgabe der zugelassenen Nutzung die Baugenehmigung vom 27. September 1976 hinsichtlich dieser Nutzung nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG gegenstandslos und unwirksam geworden ist (S. 8, 2. Absatz des Urteils unter Hinweis auf OVG NRW, B.v. 17.3.2008 - 8 A 929/07 - BauR 2008, 1114; BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Gegen die Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichts, wonach das Baugeschäft, für das (nach der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts) die Betriebswohnung in dem streitgegenständlichen Haus genehmigt worden ist, seit etwa 15 Jahren nicht mehr existiert, dass der Betriebsinhaber in dem Wohnhaus schon seit 1982 nicht mehr gewohnt und auch das zuletzt dort eingerichtete Büro im Jahr 1988 aufgegeben hat (S. 8, 2. Absatz des Urteils), wenden sich die Kläger ebenso wenig wie gegen die hieraus vom Verwaltungsgericht unter Hinweis auf oberverwaltungsgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung gezogene rechtliche Schlussfolgerung, dass mit der endgültigen Aufgabe der zugelassenen Nutzung die Baugenehmigung vom 27. September 1976 hinsichtlich dieser Nutzung nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG gegenstandslos und unwirksam geworden ist (S. 8, 2. Absatz des Urteils unter Hinweis auf OVG NRW, B.v. 17.3.2008 - 8 A 929/07 - BauR 2008, 1114; BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Das Verwaltungsgericht kann seine Rechtsauffassung, dass die Baugenehmigung vom 27. September 1976 ausschließlich für die Errichtung und Nutzung eines Betriebsleiter- oder Betriebsinhaberwohnhauses, nicht aber für eine "allgemeine" Wohnnutzung erteilt worden ist, auf folgende Gründe stützen: Die (positive) bauaufsichtliche Genehmigung nach dem Bauordnungsrecht der Länder in seiner jeweils geltenden Fassung regelt inhaltlich nicht nur, dass ein bestimmtes Bauvorhaben ausgeführt werden darf; vielmehr hat die Baugenehmigung neben diesem gestattenden Teil (Baufreigabe) die umfassende Feststellung der Vereinbarkeit des Bauvorhabens einschließlich der ihm zugedachten Nutzung mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zum Inhalt, soweit sie für die baurechtliche Prüfung einschlägig sind (BVerwG, B.v. 14.6.2011 - 4 B 3/11 - BauR 2011, 1642; BVerwG, U.v. 17.10.1989 - 1 C 18.89 - BVerwGE 84, 11).
  • VGH Bayern, 24.05.2012 - 22 ZB 12.46

    Die Beurteilung von nächtlichem Lärm als schädliche Lärmeinwirkung auf die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Zudem bedarf es eines zusätzlichen gerichtlichen Augenscheins dann nicht, wenn sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt ohne weiteres ausreichend aufgrund der bisherigen Ermittlungen beurteilen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - GewArch 2012, 370; BVerwG, B.v. 20.12.1991 - 7 B 165/91 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 22.02.1988 - 7 B 28.88

    Umfang der gerichtlichen Sachverhaltsaufklärung; Umfang der drittschützenden

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Ein Gericht verletzt diese Pflicht jedoch grundsätzlich dann nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine von einem Rechtsanwalt vertretene Partei nicht (unbedingt) beantragt hat (vgl. z.B. BVerwG, B.v. 22.2.1988 - 7 B 28/88 - NVwZ 1988, 1019/1020).
  • BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Zudem bedarf es eines zusätzlichen gerichtlichen Augenscheins dann nicht, wenn sich der entscheidungserhebliche Sachverhalt ohne weiteres ausreichend aufgrund der bisherigen Ermittlungen beurteilen lässt (vgl. BayVGH, B.v. 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 - GewArch 2012, 370; BVerwG, B.v. 20.12.1991 - 7 B 165/91 - NVwZ 1993, 268).
  • BVerwG, 01.08.2011 - 7 BN 2.11

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Ist das angefochtene Urteil auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, kann die Berufung nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Urteilsbegründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht ist und vorliegt (vgl. BVerwG, B.v. 1.8.2011 - 7 BN 2/11 - KommJur 2011, 436; BayVGH, B.v. 19.7.2011 - 8 ZB 11.319 - juris Rn. 15 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.07.2012 - 22 ZB 12.204

    Allgemeine und besondere Voraussetzungen der Verwaltungsvollstreckung;

    Auszug aus VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745
    Dessen Regelungsgehalt ergibt sich vielmehr maßgeblich auch aus den vorgelegten, für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen (Art. 86 Abs. 2 Satz 1 BayBO 1974); darüber hinaus sind zusätzlich - wie allgemein bei einem Verwaltungsakt - die den Beteiligten bekannten, für den Erlass des Verwaltungsakts bedeutsamen Umstände maßgeblich (vgl. BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.04.1991 - 1 C 18.89

    Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis bei Sozialhilfebezug des

  • VGH Hessen, 10.07.2003 - 4 TG 1296/03
  • VGH Bayern, 19.07.2011 - 8 ZB 11.319

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf wasserrechtliches Einschreiten gegen

  • VGH Bayern, 25.04.2013 - 22 ZB 12.1229

    Klage auf behördliches Einschreiten wegen geltend gemachter Lärmimmissionen

  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Genehmigungsinhaltsbestimmung

    Denn es gibt keine gesetzliche Regelung, keinen Rechtsgrundsatz und keinen allgemeinen Sprachgebrauch dahingehend, dass eine Baugenehmigung für die Errichtung und Nutzung eines Wohnhauses im Allgemeinen ein Wohnen ohne jegliche Zweckbindung erlauben würde und dass etwaige einschränkende Ausnahmen von diesem "Normalfall" im Baugenehmigungsbescheid selbst formuliert werden müssten" (so ausdrücklich BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris).

    Viel-mehr ergibt sich dessen Regelungsgehalt maßgeblich auch aus den vorgelegten, für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen, wobei zusätzlich die den Beteiligten bekannten, für den Erlass des Verwaltungsakts bedeutsamen Umstände maßgeblich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.4.2013 - 22 ZB 12.1745 und B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - beide juris).

    Nachdem die Produktionsstätte aber schon vor vielen Jahrzehnten aufgegeben worden waren und die Produktionsgebäude schon vor ca. 50 Jahren abgebrochen wurden, ist auch die insoweit genehmigte eingeschränkte Wohnnutzung gegenstandslos und unwirksam geworden (vgl. BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris; OVG Nordrhein-Westfalen, B.v. 17.3.2008 - 8 A 929/07 - BauR 2008, 1114; BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557).

  • VGH Bayern, 25.04.2013 - 22 ZB 12.1229

    Klage auf behördliches Einschreiten wegen geltend gemachter Lärmimmissionen

    Den insoweit eingelegten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 23. April 2013 - 22 ZB 12.1745 - abgelehnt.

    Die Kläger haben dagegen erfolglos den Verwaltungsrechtsweg beschritten (klageabweisendes Urteil vom 28.6.2012 - RO 7 K 12.620; Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit B.v. 23.4.2013 - 22 ZB 12.1745); das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 28. Juni 2012 ist damit rechtskräftig (§ 124a Abs. 5 Satz 3 VwGO); die immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist bestandskräftig.

    Das Verwaltungsgericht hat das klageabweisende Urteil vom 28. Juni 2012 - RO 7 K 12.620 - selbständig tragend darauf gestützt, dass die Baugenehmigung für das Wohnhaus der Kläger im Industriegebiet gegenstandslos geworden ist und dass eine Baugenehmigung für eine "allgemeine" Wohnnutzung des Hauses nicht besteht und auch nicht erteilt werden kann (vgl. Nr. 1 der Entscheidungsgründe auf S. 5 bis 11 unten des Urteils); der Verwaltungsgerichtshof hat diese Ansicht in seinem Beschluss vom 23. April 2013 - 22 ZB 12.1745 -, mit dem er den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt hat, geteilt.

    Insoweit kann auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichtshofs im genannten Beschluss vom 23. April 2013 - 22 ZB 12.1745 - Bezug genommen werden, in denen der Verwaltungsgerichtshof dargelegt hat, dass die Auffassung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der nicht (mehr) bestehenden Schutzwürdigkeit des klägerischen Anwesens keinen ernstlichen Zweifeln begegnet.

  • VG Ansbach, 04.02.2022 - AN 9 K 19.00146

    Gebietserhaltungsanspruch, Anspruch des Nachbars auf bauaufsichtliches

    Weiterhin sind die den Beteiligten bekannten, für den Erlass des Verwaltungsakts bedeutsamen Umstände maßgeblich (siehe hierzu BayVGH, B.v. 4.7.2012 - 22 ZB 12.204 - juris Rn. 17; B.v. 23.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris Rn. 10).
  • VG Würzburg, 06.05.2021 - W 5 K 20.1665

    Unbegründete Klage auf bauaufsichtsrechtliches Einschreiten

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von Klägerseite zitierten Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, B.v. 23.4.2013 - 22 ZB 12.1745 - juris).
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